2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde der Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Kultur, vom 3. Januar 2023 aufzuheben und die Sache zum Erlass eines neuen Entscheides im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer). Verfahrensanträge 4. Es sei eine Verhandlung mit Augenschein vor Ort durchzuführen.