Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung angefochten ist, geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Der angefochtene Zuschlag wurde gemäss Zuschlagsverfügung vom 20. Oktober 2023 zu einem Betrag von Fr. 1'228'608.25 (inkl. 7.7 % MWSt) bzw. Fr. 1'140'769.05 ohne MWSt erteilt. Damit ergibt sich ein Streitwert von gerundet Fr. 114'077.00. Bei einem Streitwert über Fr. 100'000.00 bis Fr. 500'000.00 liegt der Rahmen für die Entschädigung zwischen Fr. 5'000.00 und Fr. 15'000.00 (§ 8a Abs. 1 lit a Ziffer 4 AnwT).