Insgesamt erscheint die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Nachhaltigkeit" als mehrheitlich nicht sachbezogen, intransparent, und letztlich nicht nachvollziehbar. Nur am Rande vermerkt sei, dass sich die Beschränkung ausschliesslich auf die Angaben der Beschwerdeführerin im Offertformular bzw. im separaten Beiblatt dazu (vgl. Beschwerdeantwort, S. 3) auch hier als überspitzt formalistisch erweist.