Inwiefern sie sich allerdings konkret auf den Beschaffungsgegenstand auszuwirken vermögen, ist nicht ersichtlich; dies etwa im Gegensatz zu Solaranlagen, welche den im Unternehmen zur Produktion (der zu liefernden Materialien) benötigten Maschinen den (erneuerbaren) Strom liefern. Weder aus den Akten noch aus der Beschwerdeantwort ist sodann zu erkennen, auf welchen sachlichen Grundlagen die Bewertung der "Betriebskosten, Lebenszykluskosten und Erneuerungskosten" erfolgt ist. Dass auch in Bezug auf die Lebenszykluskosten klare und messbare Vorgaben der Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen zwingend notwendig gewesen wären, zeigt die Auflistung der Zuschlagsempfängerin.