4.3.5. 4.3.5.1. Die Vergabestelle hat sich vorliegend darauf beschränkt, das mit 20 % doch erheblich gewichtete Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" in die Aspekte "Umweltschutz in der Unternehmung" und "Betriebskosten, Lebenszykluskosten und Erneuerungskosten" zu unterteilen (ohne diese "Teilkriterien" zu gewichten) und es den Anbietern überlassen, stichwortartig (als Auflistung) zu erklären (zum "Umweltschutz in der Unternehmung"), was die Firma für den Umweltschutz tue respektive wieso sie sich von der Konkurrenz abhebe, bzw. darzulegen ("Betriebskosten, Lebenszykluskosten und Erneuerungskosten"), wieso sich das Angebot langfristig für die Bau-