Bei den Betriebskosten sind die Nutzungskosten (z.B. der Verbrauch von Energien und anderen Ressourcen) sowie die Wartungskosten zu berücksichtigen. Entscheidet sich die Vergabestelle, die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen, hat sie in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren, welche Daten die Anbieter bereitzustellen haben, und die Methode zur Bestimmung der Lebenszykluskosten zu beschreiben (Musterbotschaft IVöB, S. 69; LOCHER/OECHSLIN, a.a.O., N. 24 zu Art. 29).