Nur Anbieter, die effektiv eine sich auf das Beschaffungsvorhaben auswirkende ökologische Mehrleistung erbringen, dürfen eine bessere Bewertung erzielen. Die Vergabestelle hat dabei sicherzustellen, dass sie bei der Formulierung der (komplexen) Anforderungen über die nötigen fachlichen Kompetenzen verfügt. Selbstredend dürfen die gewählten Kriterien nicht diskriminierend sein oder den wirksamen Wettbewerb beeinträchtigen. In Betracht kommen beispielsweise Kriterien wie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (evtl. FSC-Zertifikat) für Möbel - 16 -