erteile, die weiter entfernt sei als die Beschwerdeführerin. Aufgrund der Widersprüchlichkeit der Argumentation sei fraglich, ob das Unterkriterium "Regional/Kurze Wege, Fahrgemeinschaften" für die Beurteilung, ob ein Unternehmen nachhaltig sei, überhaupt geeignet sei. Die Beschwerdeführerin verfüge über eine starke Erfolgsbilanz in der Umsetzung nachhaltiger Kriterien und ein tiefes Engagement für umweltfreundliche Bauverfahren. In ihrer Gesamtheit tue sie für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz mehr als ihre Mitstreiterinnen. Diesem Umstand sei vorliegend nicht genügend Rechnung getragen worden (vgl. Beschwerde, S. 5 f.).