In einer E-Mail der Vergabestelle vom 25. Oktober 2023 an die Beschwerdeführerin (Beilage B06 zur Beschwerdeantwort) wird ausgeführt, bei den Umweltschutzbemühungen der Anbieter sei es nicht um das Objekt B._____ gegangen, "sondern darum, was Ihre Firma generell für den Umweltschutz leistet. Deshalb ging es auch nicht explizit um die Distanz von S._____ nach Q._____ (regional, kurze Wege)". Mögliche Argumente wären z.B. Fahrgemeinschaften oder das Favorisieren von regionalen Aufträgen gewesen. Auch beim Schweizer Holz sei es "nicht um das Objekt B._____" gegangen.