Die Zuschlagsempfängerin habe bei beiden Themen konkrete, messbare Bemühungen stichwortartig aufgelistet. Sie habe explizit aufgeführt, dass sie hauptsächlich Schweizer Holz verwende und mit dem Zertifikat Lignum sowie der Deklaration bestätigt. Auch bei ihr seien nicht messbare Massnahmen nicht bewertet worden (Beschwerdeantwort, S. 3 f.).