Bei den Betriebs-/Lebenszyklus-/Erneuerungskosten habe die Beschwerdeführerin ebenfalls Fakten angeführt, die für das Material Holz selbstverständlich seien und nicht extra bewertet werden könnten. Lediglich für die hohe Qualität (dank vorgefertigter Elemente) sei ein Punkt vergeben worden. Dass die Beschwerdeführerin wenn möglich Schweizer Holz verwende, sei in der Auflistung nicht aufgeführt. In der Deklaration des Herkunftslandes seien neben der Schweiz fünf weitere Länder aufgeführt. Die Zuschlagsempfängerin habe bei beiden Themen konkrete, messbare Bemühungen stichwortartig aufgelistet.