4.3.2. Die Bewertung der "Bemühungen" der Beschwerdeführerin beim Umweltschutz mit lediglich 8.91 von 15.6 Punkten begründet die Vergabestelle damit, dass gewisse Punkte, welche die Beschwerdeführerin aufgeführt habe, keine speziellen Bemühungen der Anbieterin darstellten, sondern in der Natur der Sache liegen würden. Dass z.B. bei einer Holzbaufirma der Baustoff Holz (mit allen seinen Vorteilen) verwendet werde, sei gegeben und könne nicht gesondert bewertet werden. Der Werkstoff Holz sei in der Ausschreibung durch die Auftraggeberin verlangt worden.