Die Bemühungen der Unternehmung und die Vorteile für die Auftraggeberin wurden mit maximal 20 Punkten gewertet (Beschwerdeantwort, S. 3). Das Angebot der Beschwerdeführerin erhielt insgesamt 11.11 von 20 möglichen Punkten. Für den Teilaspekt "Umweltschutz in der Unternehmung" wurden 8.91 von maximal 15.6 Punkten erteilt, für den Teilaspekt "Be- triebs-, Lebenszyklus- und Erneuerungskosten" 2.2 von maximal 4.4 Punkten. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin wurde mit 15.57 Punkten (13.37 und 2.2 Punkten) bewertet (vgl. zur Bewertung Beilage B09 zur Beschwerdeantwort). - 13 -