Bei anderen Projekten sei nämlich jeweils die Erfahrung im Betrieb der Beschwerdeführerin massgebend gewesen. Dem ihrer Offerte beigelegten PQM (Projektbezogenes Qualitätsmanagement) sei zu entnehmen, dass die beiden Schlüsselpersonen offensichtlich über mehr Berufserfahrung als Projektleiter verfügten (16 bzw. 7 Jahre). Der Vergabestelle hätte ohne Weiteres zugemutet werden können, die Beschwerdeführerin auf dieses Missverständnis zwecks Verbesserung ihrer Eingabe hinzuweisen.