4.2.3. Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass die Vergabestelle beim Zuschlagskriterium "Qualifikation Schlüsselpersonen" nicht ausgeführt habe, welche Qualifikationen konkret massgebend seien. Es stehe nirgends, mit wie vielen Berufserfahrungsjahren die volle Punktzahl erreicht werde, was hätte offengelegt werden müssen. Sie habe beim Zuschlagskriterium "Schlüsselpersonen" angegeben, wie lange (schon) die jeweilige Schlüsselperson bei ihr in der leitenden Funktion (Projektleiter) tätig seien. Bei anderen Projekten sei nämlich jeweils die Erfahrung im Betrieb der Beschwerdeführerin massgebend gewesen.