Es sei offensichtlich, dass weitere, freiwillig beigelegte Dokumente nicht zur Erteilung von Zusatzpunkten herbeigezogen werden könnten. Ansonsten wäre eine faire und vergleichbare Auswertung nicht mehr gewährleistet, und es entstünde eine nicht gewünschte Willkür bei der Auswertung. Die Zusatzdokumente dienten höchstens zur Verifizierung der in den vorgegebenen Formularen gemachten Angaben (Beschwerdeantwort, S. 3; Verfügung vom 20. Oktober 2023; ferner auch E-Mail vom 25. Oktober 2023 [Beilage B06 zur Beschwerdeantwort]). - 10 -