4.2. 4.2.1. Beim Zuschlagskriterium "Schlüsselpersonen" wurden die Schlüsselpersonen Baustellen-/Projektleiter und Baustellen-/Projektleiter-Stellvertreter bei den Punkten "Qualifikation", "Berufserfahrung (in Anzahl Jahre)" und "Referenzen (Baukosten)" bewertet, wobei alle drei Kriterien zu je einem Drittel gewichtet wurden (Beschwerdeantwort, S. 2; vgl. auch das "Beurteilungsblatt für Unternehmungen" [Beilage B08 zur Beschwerdeantwort]).