Der Unternehmer verpflichtet sich mit der Angabe der Schlüsselpersonen sicherzustellen, dass die nachfolgenden Schlüsselpersonen auf der Baustelle zum Einsatz kommen. Eine nachträgliche Veränderung der Schlüsselpersonen bedingt die vorgängige Freigabe durch die Bauherrschaft. Wir weisen Sie darauf hin, dass als Baustellen-/Projektleiter und sein Stellvertreter nicht dieselbe Person eingesetzt werden kann!!