1.2. Demgegenüber ist die Vergabestelle der Auffassung, alle Anbieter bei beiden Zuschlagskriterien fair und nach gleichen Kriterien bewertet zu haben. Bewertet worden seien ausschliesslich die vor ihr nachgefragten und von den Anbietern im Angebot gemachten Angaben. Ein Rechnungsfehler liege nicht vor.