3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und es sei die Vergabestelle anzuweisen, bis zum rechtskräftigen Entscheid über den Zuschlag mit der C._____ AG (Zuschlagsempfängerin) keinen Vertrag abzuschliessen. 4. Es sei superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu verfügen, welche bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts über den Antrag auf aufschiebende Wirkung andauern soll. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - 2. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2023 wurde der Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung erteilt.