Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit sie nicht (zufolge Erfüllung der Verpflichtung zur Einreichung eines korrekten Lärmschutznachweises für die Luft-/Wasser-Wärmepumpe während der Rechtshängigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde und des Dahinfallens der damit verbundenen Androhungen der Ersatzvornahme und der Strafverfolgung im Widerhandlungsfall) als gegenstandslos geworden von der Geschäftskontrolle abgeschrieben wird (betreffend die Dispositiv-Ziffern 2, 5 und 6 des Beschlusses des Gemeinderats R._____ vom 2. Mai 2022). Betreffend Dispositiv-Ziffer 3 des Beschlusses des Gemeinderats R.__