denn wenn es dem Beschwerdeführer nicht gelingen sollte, von C._____ die schriftliche Zustimmung für die Unterschreitung des Grenzabstands durch den Velounterstand zu ergattern, dürfte dem Stadtrat Q._____ oder einem von ihm mit der Ersatzvornahme beauftragten Dritten darin ebenso wenig Erfolg beschieden sein. Demgegenüber sind die dem Beschwerdeführer in den Dispositiv-Ziffern 2 und 3 des Beschlusses des Gemeinderats R._____ vom 2. Mai 2022 auferlegten Verpflichtungen zwischenzeitlich erfüllt worden (vgl. Erw. 4 des angefochtenen Entscheids und Erw. 1 vorne), womit eine Ersatzvornahme schon deshalb entfällt. - 12 -