_ im Rahmen des von ihm ohnehin durchzuführenden nachträglichen (vereinfachten) Baubewilligungsverfahrens (auch hinsichtlich der aussenaufgestellten Luft-/Was- ser-Wärmepumpe auf dem Vordach des Gebäudes Nr. mmm auf der Parzelle Nr. ccc; siehe dazu schon Erw. 1 vorne) über die Bewilligungsfähigkeit des Velounterstands und gegebenenfalls dessen Beseitigung zu befinden haben (falls auch eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Grenzabstands ausscheidet und eine Restitutionsanordnung vor verfassungsmässigen Prinzipien wie dem Verhältnismässigkeits- und Vertrauensgrundsatz standhält).