2.4.5. Das wiederum bedeutet, dass die vom Gemeinderat R._____ angeordnete und von der Vorinstanz modifizierte Verpflichtung zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung der Nachbarschaft für die Unterschreitung des Grenzabstands durch den Velounterstand insoweit rechtens ist, als von dieser Verpflichtung nunmehr die noch fehlende schriftliche Zustimmung der Miteigentümerin der Parzelle Nr. eee C._____ erfasst wird. Von dieser Verpflichtung nicht mitumfasst werden darf hingegen die schriftliche Zustimmung von F._____ als Eigentümerin der Parzelle Nr. ddd und B._____ als Miteigentümer der Parzelle Nr. eee, die nach dem in Erw.