2.4.3. Wessen Unterschrift auf dem Baugesuchsplan vom 27. Februar 2019 noch fehlt, ist hingegen diejenige von C._____ als Miteigentümerin der Parzelle Nr. eee. Gemäss Grundbuchauszug zur Parzelle Nr. bbb bzw. eee, die dem Baugesuch für die Sitzplatzüberdachung mit Glasdach und Einfriedung beilag, war C._____ schon im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Baugesuchsplan am 27. Februar 2019 Miteigentümerin dieses Grundstücks. Folglich hat nur einer der beiden Miteigentümer der von der Grenzabstandsunterschreitung durch den Velounterstand betroffenen Parzelle Nr. eee dieser Grenzabstandsunterschreitung schriftlich zugestimmt, womit sich die Frage stellt, ob nicht wenigstens noch die schriftliche