ddd und eee nicht den genauen Massen des bereits erstellten Velounterstands (Gebäude Nr. ggg) entsprechen sollte, ist dennoch klar, dass mit dem an die Grenzen der Nachbarzellen platzierten Unterstand der dortige Grenzabstand für Kleinbauten von 2 m unterschritten wird. Entsprechend haben diejenigen Personen, welche diesen Plan unterzeichnet haben, einer Unterschreitung respektive Aufhebung des Grenzabstands durch den Velounterstand unmissverständlich zugestimmt. Anders lassen sich ihre Unterschriften auf diesem Plan nicht interpretieren.