3. Per 1. Januar 2024 hat die Gemeinde R._____ mit der Stadt Q._____ fusioniert. 4. Am 19. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, worin er an seinen Beschwerdeanträgen festhielt. 5. Weder das BVU, Rechtsabteilung, noch der nach der Fusion der Gemeinden R._____ und Q._____ neu zuständige Stadtrat Q._____ reichten eine Duplik ein. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: