5. Kommt Herr A._____ den Aufforderungen gemäss Ziffern 2, 3 und 4 hiervor nicht fristgerecht nach, wird gestützt auf § 159 BauG und §§ 80 und 81 VRPG ausdrücklich die Ersatzvornahme auf Kosten von Herrn A._____ angedroht. Soweit für die Ausübung der Ersatzvornahme das Grundstück von Herrn A._____ beansprucht werden muss, wird dieser zur Duldung dieses Arbeiten auf seinem Grundstück verpflichtet. Nach unbenutztem Ablauf der Frist hat Herr A._____ die Kosten der Ersatzvornahme von schätzungsweise CHF 5'000.00 innert spätestens 5 Tagen mit dem beiliegenden Einzahlungsschein an die Abteilung Finanzen zu überweisen.