2. Bei der Schlusskontrolle der Umgebung vom 20. Mai 2020 stellte die Abteilung Bau und Planung unter anderem fest, dass auf der Parzelle Nr. aaa bzw. ccc einerseits ein Velounterstand (Gebäude Nr. fff; heute, nach der Fusion von R._____ mit der Gemeinde Q._____: ggg) an den Grenzen zu den Nachbarparzellen Nr. kkk bzw. ddd und Nr. bbb bzw. eee, andererseits eine aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe auf dem Vordach des Einfamilienhauses (Gebäude-Nr. jjj; heute: mmm) je ohne Baubewilligung erstellt worden sind (bewilligt worden war eine innenaufgestellte Luft- /Wasser-Wärmepumpe im Untergeschoss des Einfamilienhauses).