Weshalb sie sich für eine telc-Prüfung für das Niveau B1 anmeldete, erklärte sie nicht. Auch legte sie das Resultat erst nach entsprechender Nachfrage und Aufforderung des MIKAs vor. Auf eine mögliche Lernschwäche wies die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht hin und machte auch noch keine anlässlich der Prüfung aufgetretene Schockstarre geltend. Die Schockstarre während der Prüfung erwähnte die Beschwerdeführerin erst in der Einsprache vom 20. April 2024. Darin wies sie gleichzeitig darauf hin, ohne Weiteres das Sprachniveau A1 erreichen zu können. Von einer Lernschwäche war erst in der Stellungnahme vom 6. Juli 2023 die Rede.