Die sprachlichen Fähigkeiten der Beschwerdeführerin stehen bereits seit dem Schreiben des MIKA vom 14. Oktober 2021, womit die Beschwerdeführerin dazu aufgefordert wurde, eine Bestätigung über besuchte Deutschkurse oder einen fide-Test einzureichen, im Vordergrund. Die Beschwerdeführerin stellte danach den Besuch eines fide-Kurses zwar in Aussicht, hat diesen jedoch nie besucht. Das MIKA musste die Beschwerdeführerin mehrmals dazu auffordern, Unterlagen zu ihren sprachlichen Fähigkeiten einzureichen. Erst im März 2022 legte die Beschwerdeführerin dann eine Prüfung ab. Weshalb sie sich für eine telc-Prüfung für das Niveau B1 anmeldete, erklärte sie nicht.