Diesen einen Punkt erzielte sie im Rahmen der Kontaktaufnahme. Weiter geht aus dem Ergebnisbogen hervor, dass die Prüfung am 5. März 2022 stattgefunden hatte und der Ergebnisbogen am 16. März 2022 ausgestellt wurde. Im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs qualifizierte das MIKA die sprachliche Integration der Beschwerdeführerin gemessen an ihrer Aufenthaltsdauer als unterdurchschnittlich (MI-act. 208). Aus der Stellungnahme vom 26. August 2022 des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin gehen keine Ausführungen zu ihren sprachlichen Fähigkeiten hervor (MI-act.