Da die Beschwerdeführerin keine Unterlagen einreichte und sie sich auch nicht vernehmen liess, forderte sie das MIKA mit Schreiben vom 10. Februar 2022 erneut auf, entsprechende Unterlagen zu ihren Deutschkenntnissen einzureichen und hierzu Stellung zu nehmen (MI-act. 196). Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 legte die Beschwerdeführerin eine Anmeldebestätigung zur telc-Prüfung zu den Akten und wies darauf hin, dass die Auswertung ca. sechs Wochen dauern würde (MIact. 198 f.).