Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe keinen Nachweis eines Deutschkurses und den fide-Kurs würde sie nun in Angriff nehmen (MIact. 190). Am 7. Januar 2022 erkundigte sich das MIKA bei der Beschwerdeführerin, ob sie nun einen Deutschkurs oder den fide-Test habe absolvieren können (MI-act. 192). Da die Beschwerdeführerin keine Unterlagen einreichte und sie sich auch nicht vernehmen liess, forderte sie das MIKA mit Schreiben vom 10. Februar 2022 erneut auf, entsprechende Unterlagen zu ihren Deutschkenntnissen einzureichen und hierzu Stellung zu nehmen (MI-act. 196).