Zur sprachlichen Integration der Beschwerdeführerin ist den Akten Folgendes zu entnehmen: Nachdem die Beschwerdeführerin beim MIKA das Gesuch um Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung gestellt hatte, wurde sie vom MIKA mit Schreiben vom 14. Oktober 2021 dazu aufgefordert, unter anderem Bestätigungen über besuchte Deutschkurse oder einen fide-Test einzureichen (MI-act. 186). Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe keinen Nachweis eines Deutschkurses und den fide-Kurs würde sie nun in Angriff nehmen (MIact. 190).