3.4.2.3. Der Bedarf der garantierenden Familienmitglieder beläuft sich gemäss den unbestrittenen vorinstanzlichen Berechnungen, welche sich an den SKOS- Richtlinien orientiert, auf Fr. 6'435.70 (act. 14). Ein 20 %-Überschuss (siehe vorne Erw. II/3.4.1.3) ist darin bereits enthalten.