Art. 5 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern [EDI] über die Durchschnittsprämien 2023 der Krankenpflegeversicherung für die Berechnung der Ergänzungsleistungen und der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose vom 19. Oktober 2023 [Stand 1. Januar 2024; SR 831.309.1]). Zusammengerechnet fällt für die Beschwerdeführerin ein jährlicher Bedarfsbetrag von Fr. 43'332.00 an. Abzüglich der AHV-Rente von monatlich Fr. 196.00 resultiert ein jährlicher Bedarf von Fr. 40'980.00 bzw. Fr. 3'415.00 pro Monat.