versicherung vom 15. Januar 1971 [ELV; SR 831.301] i.V.m. der Applikation der Schweizer Gemeinden, Raumgliederungen-Suche, Gemeindetypologie 2012 [https://www.agvchapp.bfs.admin.ch/de/typologies/query]). Beim Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenversicherung ist gemäss der aktuellen kantonalen Durchschnittsprämie von einem höheren Betrag, als von der Vorinstanz berücksichtigt werden konnte, auszugehen, nämlich von Fr. 6'192.00 pro Jahr (Art. 10 Abs. 3 lit. d ELG i.V.m. Art. 5 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern [