3.4.1.3. Bei einer Drittfinanzierung durch Verwandte ist in Anlehnung an die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) der finanzielle Bedarf des oder der Garanten zu berechnen. Zum so ermittelten Monatsbedarf sind weitere Auslagen wie beispielsweise für Schulden und Alimentenzahlungen sowie die zugesicherte monatliche Unterstützungsleistung zugunsten der zu übersiedelnden Person hinzuzurechnen.