Bedarf die Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung der Zustimmung des SEM und kommt die kantonale Behörde zum Schluss, dass sie das Gesuch gutheissen will, unterbreitet sie den Fall dem SEM zur Zustimmung. Das SEM kann die Zustimmung verweigern, zeitlich begrenzen oder mit Bedingungen und Auflagen verbinden (Art. 99 Abs. 2 AIG; Art. 86 Abs. 1 VZAE).