C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 27. Oktober 2023 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 17 ff.): 1. Der Einspracheentscheid vom 26. September 2023 des Beschwerdegegners sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdegegner resp. Amt für Migration anzuweisen, der Beschwerdeführerin eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 2. Eventualiter sei der Einspracheentscheid aufzuheben und der Beschwerdegegner resp. Amt für Migration anzuweisen, der Beschwerdeführerin eine Rentnerbewilligung zu erteilen.