Mit Schreiben vom 23. Januar 2023 gewährte das MIKA der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Ablehnung des Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Härtefalls und zur erwerbslosen Wohnsitznahme (MIact. 296 ff.). Dazu nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 3. Februar 2023 Stellung (MI-act. 300 ff.). Am 20. März 2023 lehnte das MIKA das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ab (MI-act. 307 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 20. März 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 20. April 2023 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI-act. 319 ff.).