Am 19. September 2013 ersuchte die Beschwerdeführerin erneut um Asyl (MI-act. 102). Mit Entscheid vom 12. November 2014 lehnte das BFM das Asylgesuch wiederum ab, nahm die Beschwerdeführerin jedoch vorläufig auf, da eine Rückkehr in ihren Herkunftsstaat unzumutbar war (MI-act. 111 ff.).