4.4. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, auf eine Siedlungsentwicklung nach innen könne verzichtet werden, weil die Gemeinde T._____ sich für eine Verdichtung besser eigne, ist nicht weiter darauf einzugehen. Zum einen ergibt sich aus dem Genehmigungsentscheid (S. 3), dass die umstrittene Nutzungsplanung regional abgestimmt ist und der Regionalplanungsverband "U._____" namentlich die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung ausdrücklich begrüsst. Zum anderen ergibt sich ebenso aus dem Genehmigungsentscheid (S. 3 f.), dass der richtplanerische Soll-Wert für 2024 von 40 Einwohnern/ha nur knapp erreicht wird.