Die von der Gemeinde getroffene Regelung einer generellen Ausnützungsziffer in den Zonen W2 und WG2 von 0.4 mit der Möglichkeit, diese unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen, ist im Hinblick auf die bundes- und kantonalrechtlich geforderte innere Siedlungsentwicklung und Verdichtung nicht zu beanstanden. Die Gemeinde hat in § 36 BNO einen "Innentwicklungsbonus" geschaffen, mit welchem der im Richtplan festgelegte Zielwert für die Einwohnerdichte erreicht werden soll. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Wohnbauten, die vom "Innentwicklungsbonus" profitieren, gut ins Quartierbild einpassen, um trotz Verdichtung eine qualitativ hochwertige Innenentwicklung zu gewährleisten.