- Für das zusätzliche Vollgeschoss wird die AZ um 0.2 erhöht. - Die Wohnungen dürfen im Durchschnitt eine maximale Wohnfläche (aGF gemäss § 32 Abs. 2 BauG) von 150 m2 aufweisen. - Es sind maximal drei Vollgeschosse ohne Dach- / Attikageschoss zulässig. […] 4 Die Gebäude gemäss Absatz 2 und 3 müssen sich gut in das Quartierbild einpassen. Die Beurteilung der Einpassung erfolgt durch die Fachkommission (§ 50 BNO). […] 6 Eine Kumulation der beiden Nutzungsboni gemäss Abs. 2 und 3 ist unter