Ausnützungsziffer von 0.7 vorgesehen. Zur Förderung der inneren Siedlungsentwicklung schreibt § 38 Abs. 1 BNO sodann vor, dass Bauland im Rahmen der baurechtlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten optimal auszunützen sei. Konkret wird mit § 36 Abs. 2 bis 6 BNO eine höhere Ausnutzung unter den folgenden Bedingungen ermöglicht: […] 2 Wird in den Zonen W2 und WG2 bei Neu-, Um- und Anbauten weniger