Kapitel S 1.1 des aargauischen Richtplans (Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung) legt das Gewicht auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Die Gemeinden sollen mit der Nutzungsplanung den Grad der Verdichtung auf die Quartierstrukturen anpassen, für eine gute Siedlungsqualität sorgen, die Nutzungsreserven im Bestand ausschöpfen und das Verdichtungspotential ausnützen, unter Einhaltung der quartierspezifischen Qualitäten (Richtplan, Kapitel S 1.1). Gemäss § 13 Abs. 2bis