fläche (Art. 3 Abs. 3 lit. abis RPG). Neben dem Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 3 lit. abis RPG bringen die Zielbestimmungen von Art. 1 Abs. 2 lit. abis und lit. b RPG zum Ausdruck, dass von der Raumplanung Beiträge zur Siedlungsverdichtung erwartet werden (vgl. TSCHANNEN, a.a.O., N. 31 zu Art. 1 und N. 68 zu Art. 3 RPG). Nach diesen Planungsgrundsätzen haben die Behörden bei der Handhabung von Entscheidungsspielräumen zu handeln (vgl. vorne Erw. 3.2.1).