4.1.3. Die Gemeinde führt in der Hauptsache aus, dass eine generelle Ausnützungsziffer von 0.6 in der W2 dem Ziel zuwiderlaufen würde, die bereits bestehenden Wohnquartiere mit ihren baulichen Strukturen und dem hohen Anteil an Grünflächen zu bewahren. Eine höhere Ausnützungsziffer führe lediglich zu grösseren Baukörpern, was unerwünscht sei und nicht zur Innenentwicklung beitrage. Dach-, Attika- und Untergeschosse seien bei der Berechnung der Ausnützungsziffer gemäss § 29 BNO nicht miteinzubeziehen, womit eine effektiv höhere Ausnützung der anrechenbaren Grundstückfläche möglich sei.